Energieförderung Kärnten 2024

Energieförderung Kärnten 2024

Ab dem 01. Jänner 2024 werden sämtliche Förderansuchen für PV-Anlagen und für PV-Stromspeicher von der Abteilung 15 abgewickelt.

Für Anträge ab dem 01.01.2024 ist somit nicht mehr die Abteilung 11 – Wohnhaussanierung –zuständig!

Das neue Antragsformular für PV-Anlagen und für PV-Stromspeicher, sowie das neue Abnahmeprotokoll und sämtliche anderen Förderanträge befindet sich unter:

www.energiewirtschaft.ktn.gv.at

Die Antragstellung erfolgt wie bisher nach erfolgter Installation, entweder in Form eines E-Mails an oder über den Postweg.