Verlängerung Alternativenergieförderung Kärnten

Verlängerung Alternativenergieförderung Kärnten

Die Alternativenergieförderung, bei der die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen im Bundesland Kärnten gefördert wird, wurde bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-Stromspeicher beantragen.

Nähere Informationen finden Sie hier.